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             VII. Beanstandungen, Garantie, Haftung
             
Beanstandungen bezüglich Qualität der Ware können nur dann entgegengenommen werden wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Produkte mit allfälligen Fabrikationsmängeln werden in angemessener Frist kostenfrei instandgestellt oder ersetzt. Weitergehende Ansprüche anerkennen wir nicht. Sofern eine Garantiezeit vereinbart wurde, beginnt sie mit der Entgegennahme der Ware. Im übrigen gelten die Garantie-Regelungen der SIA (Schweizerischer Ingenieure und Architektenverband). Cheminées werden als Baugruppe angeliefert und von uns oder durch von uns  autorisierte Dritte montiert. Die Beschaffenheit des Standortes wir durch uns nicht geprüft. Diese muss den baulichen Anforderungen, insbesondere den statischen, genügen; Haftung durch uns, auch für Folgeschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung der Ware durch den Besteller entstehen, wird nicht gehaftet. Für Mängel, die uns nicht bekannt sind und erst im Laufe der Zeit in Erscheinung treten, lehnen wir jede Haftung ab. Unsere Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Im weiteren haften wir nur nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes unter nachfolgenden Bedingungen:
Eine Haftung besteht nur für Produkte, für die wir uns ausdrücklich als Hersteller ausweisen. Für Fremdteile oder Produkte anderer Hersteller, die in unseren Produkten als solche ausgewiesen sind, oder solche Fremdteile, die von uns nicht ausdrücklich als Hersteller in unser Produkt einbezogen sind, besteht keine Haftung.
Eine Haftung durch uns wird grundsätzlich für alle Fälle ausgeschlossen, in denen unsere Produkte nach der Lieferung durch den Besteller oder Dritten in irgendeiner Art und Weise technisch verändert wurden.
              VIII. Erfüllungsort
Gemeinsamer Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus Geschäften mit uns ergebenden Rechte und Pflichten ist Schwyz
             
Oktober 2003